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Dezember-Soforthilfe:
Wird Ihre Wohnung über eine Gas- oder Fernwärmezentralheizung beheizt, werden wir Ihnen die Dezember-Soforthilfe über die Heizkostenabrechnung 2022 gutschreiben. Sie finden die gutgeschriebene Dezember-Soforthilfe in Ihrer Heizkostenabrechnung, diese mindert die angefallenen Wärmekosten entsprechend.

Hinweis: Leider tun sich einige Gasversorger aktuell schwer mit der entsprechenden Rechnungsstellung, so erhalten wir zum Beispiel von E.ON die Gas-Jahresrechnungen 2022 erst Ende März 2023. Erst dann können wir die Heizkosten melden und mit Ihnen abrechnen.

Wird Ihre Wohnung über eine Gasetagenheizung beheizt, rechnet der Versorger die Dezember-Soforthilfe direkt mit Ihnen ab.

Gaspreis-Bremse:
Durch die in Kraft getretene Gaspreis-Bremse mindern sich in 2023 die Abschlagszahlungen an die Versorger. Sollten Sie aus diesem Grunde auch Ihre Heizkostenvorauszahlungen oder Wohngeldzahlungen senken wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.